Solarpanels auf Dächern sind heutzutage immer häufiger anzutreffen, aber nun sollen sie auch vermehrt an den Fassaden von Gebäuden eingesetzt werden, um Energie zu erzeugen. Der Schweizer Bund plant derzeit eine Überarbeitung seiner Raumplanungsverordnung, um den Bau von Solarpanels an Fassaden zu erleichtern. Während viele Dächer bereits mit Solaranlagen ausgestattet sind, sind solche an Fassaden noch selten zu sehen. Die Stadt Luzern hat Bedenken hinsichtlich des Aussehens der Gebäude.
In der Vernehmlassung äussert die Stadt Luzern ihre Zustimmung zur Förderung erneuerbarer Energien durch den Bund, betont jedoch die Notwendigkeit, strenge Kriterien für die Bewilligung von Solarpanels an Fassaden festzulegen. Der Stadtrat fordert ähnlich hohe Anforderungen wie für Solaranlagen auf Dächern, um die Baugestaltung und -kultur zu bewahren. Die Optik der Gebäude sollte durch die Integration von Solarpanels nicht beeinträchtigt werden.
Der Stadtrat in Luzern kritisiert auch die geplante Regelung, dass Solarpanels in Arbeitszonen keine Bewilligung benötigen sollen. Er argumentiert, dass die Zonenzugehörigkeit nichts über ästhetische oder bauliche Merkmale aussagt und schlägt daher vor, dass auch andere Energieanlagen zonenkonform sein sollten. Die Stadt Luzern fordert somit eine ausgewogene Regelung, die sowohl die Förderung erneuerbarer Energien als auch den Schutz der Baugestaltung berücksichtigt.
Die Vernehmlassung zu den geplanten Änderungen in der Raumplanungsverordnung läuft noch bis 9. Oktober. Gemäss Zeitplan sollen die neuen Regelungen Anfang Juli 2025 in Kraft treten. Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussionen und Einwände der betroffenen Städte und Gemeinden zur Integration von Solarpanels an Fassaden weiterhin verlaufen werden. Die Herausforderung besteht darin, eine ausgewogene und nachhaltige Lösung zu finden, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, ohne die Baugestaltung und -ästhetik zu vernachlässigen.