Die Grossstadträte Christian Hochstrasser und Elias Steiner haben eine dringliche Interpellation eingereicht, um mehr über die geplante Sanierung eines Hauses in Luzern zu erfahren. Das Gebäude an der Zürichstrasse 34 muss umfassend saniert werden, weshalb die Stadt Luzern beschlossen hat, es vorübergehend zu leeren. Die Mieter müssen daher eine neue Unterkunft finden, obwohl die Stadt versprochen hat, sie bei der Suche zu unterstützen und ihnen nach der Sanierung Vorrang bei der Rückkehr zu geben.
Die Grünen Grossstadträte sind besorgt darüber, dass die Mieten nach der Sanierung des Gebäudes deutlich teurer werden könnten. Aufgrund von Leerkündigungen müssen die Eigentümer die aktuellen Mietverträge mit mietrechtlichem Schutz nicht weiterführen, was es für die bisherigen Mieter finanziell schwierig machen könnte, nach der Sanierung zurückzukehren. Die Politiker hinterfragen, warum eine Sanierung im bewohnten Zustand nicht möglich sei und wie die Stadt sicherstellen wolle, dass die betroffenen Personen nach der Sanierung wieder einziehen können.
Die Parlamentarier möchten vom Stadtrat erfahren, wie dieser die Chancen und Risiken von Leerkündigungen für Eigentümer und Mieter einschätzt. Sie fragen auch, ob die Stadt bei Kündigungen seitens der Mieter prüft, ob eine Sanierung notwendig ist und ob diese dann zwischen dem Mieterwechsel erfolgt. Zudem interessiert sie, ob der Stadtrat im Umgang mit Leerkündigungen über eine strategische Entscheidungsgrundlage verfügt und welche Massnahmen er ergreift, um die betroffenen Mieterinnen zu unterstützen.
Es ist wichtig zu klären, ob die Stadt Luzern bei Leerkündigungen sorgfältig abwägt, ob eine Sanierung im bewohnten Zustand möglich ist, um den Mietern eine finanzielle Belastung zu ersparen. Die Politiker betonen, wie wichtig es ist, die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden und sicherzustellen, dass die Mieter nach der Sanierung wieder in ihre Wohnungen zurückkehren können. Es bleibt abzuwarten, wie die Stadt auf die dringliche Interpellation reagieren wird und welche Massnahmen sie ergreifen wird, um die Interessen der Mieter zu schützen und gerechte Mieten nach der Sanierung zu gewährleisten.