Wasserkraftwerke können das Leben von Fischen stark beeinflussen, insbesondere in der Schweiz. Bis 2030 sollen die negativen Auswirkungen der Wasserkraft auf die Gesundheit der Gewässer jedoch Geschichte sein. Trotz eines revidierten Bundesgesetzes zum Gewässerschutz aus dem Jahr 2011 schreiten die ökologischen Sanierungsmaßnahmen nur langsam voran, wie der Luzerner Fischereiverband kritisiert.
Die Revision des Bundesgesetzes zum Gewässerschutz von 2011 legt fest, dass die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung bis 2030 beseitigt werden sollen. Die Kantone haben bis Ende 2014 sanierungsbedürftige Wasserkraftwerke identifiziert. In der Schweiz sind rund 1000 Sanierungsprojekte erforderlich, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen umzusetzen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist dringend erforderlich, da die Lebensräume und Lebensgemeinschaften der Fische durch die intensive Nutzung der Gewässer gefährdet sind.
Landesweit sind bisher nur etwa zehn Prozent der Sanierungsprojekte abgeschlossen worden, obwohl bereits mehr als zwei Drittel der Frist verstrichen sind. Auch im Kanton Luzern schreiten die Sanierungen nur langsam voran, obwohl bereits einige Wasserkraftwerke hinsichtlich ihrer Fischgängigkeit saniert wurden. Insgesamt gibt es 42 Anlagen im Kanton Luzern, die Auswirkungen auf die Fischmigration haben können. Einige Sanierungsprojekte sind noch ausstehend, und der Kanton plant derzeit keine weiteren Maßnahmen bis Ende des Jahres.
Im Vergleich zu anderen Kantonen schneidet Luzern überdurchschnittlich gut ab, da bereits fast ein Fünftel aller ausstehenden Sanierungsprojekte abgeschlossen sind. Dennoch gibt es noch etwa 20 weitere Projekte, die durchgeführt werden müssen. Die Luzerner Fischer wünschen sich eine schnellere Umsetzung der Schutzmaßnahmen, obwohl der Kanton derzeit keinen Druck verspürt. Es bleibt abzuwarten, ob die Ziele für 2030 erreicht werden können.