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Startseite»Uncategorized»Darf die Antenne am geschützten Brauereiturm bleiben?
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Darf die Antenne am geschützten Brauereiturm bleiben?

MitarbeiterVon MitarbeiterSeptember 7, 20240 AnsichtenKeine Kommentare2 Min gelesen
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Der Silo der Brauerei in Baar, der denkmalgeschützt ist, sorgt für Diskussionen aufgrund einer Handyantenne, die auf dem Dach installiert ist. Ein Leser ist der Meinung, dass die Antenne entfernt werden sollte, da sie den denkmalgeschützten Status des Gebäudes beeinträchtigt. Das Zuger Amt für Denkmalpflege und Archäologie ist jedoch der Ansicht, dass die Antenne trotzdem toleriert werden kann, da sie rechtmäßig bewilligt wurde.

Der Silo der Brauerei Baar mit dem Logo der Brauerei ragt über die umliegenden Gebäude in Baar hinaus. Auf dem Dach des Turms befindet sich eine Handyantenne, die im Jahr 2001 installiert wurde. Im Jahr 2022 wurde der Silo aus dem Jahr 1952 unter Denkmalschutz gestellt, wobei die Antenne nicht Teil dieses Schutzes ist.

Ein Leser argumentiert, dass die Antenne aufgrund des denkmalgeschützten Status des Gebäudes entfernt werden sollte, da sie als störender Eingriff angesehen werden könnte. Das Zuger Amt für Denkmalpflege und Archäologie erklärt jedoch, dass die Antenne toleriert wurde, da sie vor der Unterschutzstellung rechtmäßig bewilligt wurde.

Es läuft derzeit ein Baubewilligungsverfahren, um die Antenne auf 5G aufzurüsten, wobei das Amt für Denkmalpflege und Archäologie noch keine endgültige Stellungnahme dazu abgegeben hat. Die Antenne war bereits in der Vergangenheit Gegenstand politischer Debatten in der Gemeindeversammlung, als Pläne für den Ausbau auf 3G bekannt wurden.

Die Gemeinde Baar hatte ab 2020 Baubewilligungsverfahren betreffend 5G-Antennen vorübergehend gestoppt, bevor sie vergangenes Jahr wieder aufgenommen wurden. Die Zukunft der Antenne auf dem Brauereisilo bleibt daher vorerst unklar, während Diskussionen und Planungen weiterhin laufen.

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