Beromünster steht derzeit vor zwei Gerichtsfällen, die die Gemeinde beschäftigen. Einer davon betrifft den Bau am Schlösslihang, der nach der Zustimmung der Stimmberechtigten nun vor dem Kantonsgericht landet. Doch das ist nicht der einzige rechtliche Konflikt, der in der Gemeinde anhängig ist.
Der Regierungsrat von Luzern hat kürzlich die Zonenplanänderung „Schlössli Höchi“ in Beromünster genehmigt. Gegen diesen Beschluss wurde eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht, die nun vor Gericht verhandelt wird. Das Vorhaben, den Schlösslihang zu überbauen, hat eine lange Vorgeschichte, die mit der Befürchtung eines Verlustes von Freiflächen und Kulturland begann.
Im März 2023 lehnte die Mehrheit der Stimmbevölkerung die Gemeindeinitiative „Ja zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi“ ab, und drei Monate später stimmten sie der Zonenplanänderung im Gebiet Schlössli Höchi mit 70 Prozent Ja-Stimmen zu. Trotzdem wurde eine Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat eingereicht, die nun vor dem Kantonsgericht verhandelt werden muss, um rechtskräftig zu werden.
Ein weiterer rechtlicher Fall betrifft die revidierte Ortsplanung in Beromünster, die im November 2022 von den Stimmbürgern beschlossen wurde. Trotz Einsprüchen und Beschwerden wegen einer Verkehrszone wurden diese von der Regierung und dem Kantonsgericht abgewiesen. Die Beschwerdeführer haben jedoch den Fall vor das Bundesgericht gebracht, was vor kurzem bekannt wurde. Die Gemeinde steht also vor einer komplexen rechtlichen Situation, die noch nicht abgeschlossen ist.