Der Luzerner Regierungsrat plant, dass Lehrerinnen und Lehrer vor ihrer Anstellung einen Strafregisterauszug vorlegen müssen, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Diese Forderung stammt ursprünglich von der SVP-Kantonsrätin Barbara Lang und hat zum Ziel, mehr Sicherheit an Schulen zu gewährleisten. Die Regierung befürwortet diesen Schritt, während Lehrerverbände wie der Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverband die Maßnahme als wichtigen Sicherheitsmechanismus unterstützen. Der kantonale Schulleiterinnen- und Schulleiterverband sieht die Forderung ebenfalls positiv, da eine verantwortungsbewusste Prüfung der Bewerber wichtig ist, besonders in Zeiten des Lehrkräftemangels.
Der Privatauszug wird bereits oft bei der Anstellung von Lehrpersonen verlangt, insbesondere wenn die Bewerber aus anderen Berufsfeldern kommen oder in anderen Kantonen gearbeitet haben. Dies dient dazu festzustellen, ob gegen die Person ein Verbot zur Arbeit mit Kindern besteht. Es ist wichtig, dass Lehrpersonen sorgfältig überprüft werden, da ihre Tätigkeit mit viel Verantwortung verbunden ist. Es gibt jedoch noch offene Fragen, insbesondere bezüglich der Auswirkungen von Einträgen im Strafregister und den Fristen für die Auszüge bei kurzen Stellvertretungen.
Die Regierung sieht jedoch keine Notwendigkeit, Lehrpersonen während ihrer Anstellung regelmäßig zu überprüfen, da bei einem laufenden Strafverfahren die Staatsanwaltschaft das Bildungs- und Kulturdepartement informieren muss. Daher wäre es unnötig, bereits angestellte Personen regelmäßig nach ihren Strafregisterauszügen zu fragen. Das Parlament muss noch über die neue Regelung entscheiden, da der Regierungsrat vorschlägt, die Motion als Postulat teilweise anzunehmen. Damit wird die Diskussion über die Sicherheit an Schulen und den Schutz von Kindern fortgesetzt.