Der Touring Club Schweiz (TCS) droht damit, den Bau des geplanten Durchgangsbahnhofs Luzern auf politischer und juristischer Ebene zu bekämpfen, wenn die Forderungen des Verbands nicht erfüllt werden. Der Verband kritisiert, dass die aktuelle Verkehrsplanung rund um den Tiefbahnhof den Autoverkehr vernachlässigt und den ÖV und Langsamverkehr bevorzugt. Der Kanton Luzern nimmt die Forderungen des TCS ernst und prüft mögliche Lösungen.
Der Präsident des hiesigen TCS, Peter Schilliger, bezeichnet die geplante Verkehrsregelung am Bahnhof als Diskriminierung von Autofahrern und kritisiert den Umweg über das Tribschenquartier. Der Baudirektor Fabian Peter, der sich zu den Forderungen des TCS äußert, betont, dass der Kanton die Ideen für weitere Abklärungen berücksichtigen wird. Die Planungen rund um den Durchgangsbahnhof sind derzeit nur provisorisch.
Der TCS fordert, dass der Bahnhofplatz auch für den Autoverkehr geöffnet bleibt, die wegfallenden Parkplätze ersetzt werden und Haltekanten für Kurzzeitparkierer in der Nähe des Bahnhofs geschaffen werden. Der Kanton und die Stadt Luzern suchen gemeinsam nach Lösungen, um die Parkplatzsituation am Bahnhof zu verbessern. Es wird ein Masterplan erstellt, um das Bahnhofsquartier bis 2040 zu gestalten und die verschiedenen Verkehrsmittel besser zu integrieren.
Die aktuellen Pläne für den Bahnhof Luzern sehen unter anderem einen autofreien Bahnhofplatz und separate Busstrassen vor. Es werden auch Alternativen wie ein Autotunnel ab der Zentralstrasse/Bundesplatz untersucht. Der Baudirektor betont, dass es keine einfachen Lösungen geben wird, aber man zuversichtlich ist, eine mehrheits- und zukunftsfähige Lösung zu finden.
Der Bau des Durchgangsbahnhofs Luzern steht aufgrund hoher Kosten und langen Bauzeiten auf einem unsicheren Fundament. Der TCS mit seinen 60’000 Mitgliedern könnte eine wichtige Rolle spielen, um politische Unterstützung für das Projekt zu gewinnen. Die Entscheidung über die Finanzierung des Bahnhofs soll voraussichtlich 2027 fallen, während die Ergebnisse des Masterplans bis dahin vorliegen sollen, um die Baupläne von Bund, Kanton und Stadt abzustimmen.