In Cham gibt es die Möglichkeit, E-Autos auszuleihen. Die Idee des Regierungsrats im Kanton Zug, Besitzer von energieeffizienten Autos mit einer niedrigeren Steuer zu belohnen, wurde kürzlich im Kantonsparlament diskutiert. Widerstand gegen diesen Vorschlag kam unter anderem von der Zuger Mitte und der SVP, die den hohen Aufwand kritisierten. Auch die ALG war gegen eine bevorzugte Behandlung von Fahrern energieeffizienter Autos.
Trotzdem hat der Zuger Kantonsrat beschlossen, die Motorfahrzeugsteuer zu ändern. Statt des Hubraums sollen Gewicht und Leistung des Fahrzeugs nun ausschlaggebend sein. Die Idee der niedrigeren Besteuerung von energieeffizienten Autos wurde jedoch abgelehnt. Die Zuger Mitte argumentierte, dass Halter von E-Autos bereits einen 50-prozentigen Steuerrabatt erhalten und es nicht notwendig sei, Elektromobilität vom Staat übermäßig zu fördern.
Die SVP und die ALG waren ebenfalls gegen eine bevorzugte Behandlung von Fahrern energieeffizienter Autos. Die SVP bemängelte den hohen Aufwand und die ALG war der Meinung, dass der Kauf eines Autos bereits Belohnung genug sei. Letztendlich soll die Behandlung aller Autofahrer hinsichtlich der Zuger Motorfahrzeugsteuer gleich sein, um keine Benachteiligung von Fahrern energieeffizienter Autos zu verursachen.
Der Zuger Kantonsrat hat somit beschlossen, die Berechnungsmethode für die Motorfahrzeugsteuer anzupassen. In Zukunft werden Gewicht und Leistung des Fahrzeugs anstelle des Hubraums entscheidend sein. Dies ist eine Maßnahme, um die Besteuerung gerechter zu gestalten und den Verkauf von schweren und stark motorisierten Fahrzeugen nicht zu bevorzugen. Die Idee einer niedrigeren Besteuerung von energieeffizienten Autos wurde jedoch abgelehnt, um gleiche Bedingungen für alle Autofahrer zu schaffen.