Die Zuger Grünen setzen sich dafür ein, dass Familien am unteren Ende der Einkommensskala im Kanton Zug mehr finanzielle Unterstützung erhalten. Dies wird durch die Einreichung einer Motion durch Andreas Lustenberger und weitere Unterzeichnerinnen gefordert. Diese Familien sind besonders betroffen von den hohen Lebenshaltungskosten im steuergünstigen Kanton Zug, die es schwierig machen, finanziell über die Runden zu kommen.
In der Motion wird gefordert, dass der Regierungsrat Zug ein Gesetz zur Einführung von Familienergänzungsleistungen ausarbeitet. Ziel ist es, erwerbstätige, aber einkommensschwache Familien zu unterstützen. Der Kanton Zug soll sich dabei an anderen Kantonen wie Solothurn, Waadt, Genf, Tessin und Freiburg orientieren, die bereits ähnliche Modelle eingeführt haben.
Es ist wichtig, dass durch diese Unterstützung keine falschen Anreize geschaffen werden, die Personen davon abhalten, einer Arbeit nachzugehen. Andreas Lustenberger betont, dass Kinder aus finanziell prekären Familien nicht die gleichen Entwicklungschancen haben und ein höheres Risiko haben, später selbst in Armut zu leben. Die Hilfe für diese Familien soll über den Haushalt des Kantons laufen, um sicherzustellen, dass sie dort ankommt, wo sie gebraucht wird.
Neben der Unterstützung für Familien setzt sich Andreas Lustenberger auch für eine Vereinfachung bei der Prämienverbilligung ein. Er fordert, dass Versicherte nicht jedes Jahr einen Antrag stellen müssen, sondern automatisch die Vergünstigung erhalten. Dies soll dazu beitragen, dass auch diejenigen, die finanziell zu kämpfen haben, ihr Recht auf Unterstützung wahrnehmen können, ohne bürokratische Hürden überwinden zu müssen.
Die aktuellen Regelungen zur Prämienverbilligung bezeichnet Lustenberger als überflüssige Bürokratie, die sowohl für die Behörden als auch für die Bevölkerung zu einem Mehraufwand führt. Durch die Automatisierung des Systems in anderen Kantonen haben bereits viele Menschen davon profitiert, dass sie ohne zusätzlichen Aufwand die Vereinfachung bekommen haben. Dennoch sollte laut Lustenberger beim erstmaligen Bezug ein Gesuch eingereicht werden müssen und es sollte die Möglichkeit geben, auf die Vergünstigung zu verzichten.
Die Motionen von Andreas Lustenberger sollen voraussichtlich in der kommenden Sitzung des Kantonsrats behandelt werden. Ziel ist es, die finanzielle Unterstützung für Familien am unteren Ende der Einkommensskala zu verbessern und bürokratische Hürden bei der Prämienverbilligung abzubauen, damit diejenigen, die es benötigen, die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht.