Die Zentralschweizer Kraftwerke CKW planen, ab 2025 ihr Tarifmodell anzupassen. Das neue Modell beinhaltet eine fixe Grundgebühr und einen leistungsbezogenen Netztarif, was von vielen Verbrauchern kritisiert wird. Die Stiftung Konsumentenschutz bemängelt die Pläne der CKW aus verschiedenen Gründen und sieht die Haushalte im Netz der CKW möglicherweise bald im Nachteil.
Laut CKW soll das neue Tarifmodell dazu dienen, Leistungsspitzen zu vermeiden und somit zu niedrigeren Rechnungen für Verbraucher führen. Der Konsumentenschutz ist jedoch anderer Meinung und sieht in dieser Begründung keinen Sinn. Die meisten Haushalte verfügen nicht über Smart-Home-Systeme, die Leistungsspitzen verhindern können, und würden durch das neue Modell unverhältnismäßig benachteiligt werden.
Ein weiterer Kritikpunkt des Konsumentenschutzes betrifft die Rentabilität von Solaranlagen. Durch den geplanten leistungsbezogenen Tarif würden die Einsparungen durch Eigenverbrauch kleiner werden, was die Attraktivität von Solarmodulen auf den Dächern reduzieren könnte. Dies wiederum könnte die Energiewende bremsen, was der Stiftung Konsumentenschutz als problematisch ansieht.
Es wird befürchtet, dass das neue Tarifmodell der CKW Haushalte mit geringem Verbrauch benachteiligen könnte, da sie ohne Möglichkeit zur Vermeidung von Leistungsspitzen höhere Rechnungen erhalten könnten. Dies würde im Widerspruch zur Idee der Energiewende stehen, die eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien und Effizienzmaßnahmen vorsieht.
Die Diskussion um die Tarifänderungen der CKW zeigt die Bedeutung von transparenten und verbraucherfreundlichen Tarifmodellen in der Energiebranche auf. Verbraucherorganisationen wie der Konsumentenschutz spielen eine wichtige Rolle dabei, die Interessen der Haushalte zu vertreten und auf mögliche Nachteile aufmerksam zu machen. Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussion um die Tarifanpassungen der CKW weitergeführt wird und ob es zu Änderungen kommt, um die Interessen der Verbraucher zu berücksichtigen.