Im Juni fand auf dem Bürgenstock-Gipfel im Kanton Nidwalden eine Friedenskonferenz statt, die für einige Unternehmen und Organisationen finanzielle Einbussen zur Folge hatte. Aufgrund der Sicherheitsmassnahmen, die im Auftrag des Bundes getroffen wurden, mussten Betriebe schliessen oder hatten Umsatzeinbussen. Nun haben zehn Unternehmen beim Kanton Nidwalden Schadenersatz eingefordert, da sie die entstandenen Verluste nicht selbst tragen möchten. Die Gesuche werden derzeit vom Kanton geprüft, wobei die Aussichten für eine Entschädigung eher gering sind, da die Sicherheitsmassnahmen rechtmässig waren.
Die finanziellen Schäden, die die Unternehmen geltend machen, belaufen sich auf Beträge im vierstelligen oder niedrigen fünfstelligen Bereich. Die genauen Summen sind jedoch nicht bekannt. Der Nidwaldner Landschreiber Armin Eberli erklärt, dass der Kanton die Gesuche gemäss dem kantonalen Haftungsgesetz prüfen wird, basierend auf der sogenannten Billigkeitshaftung. Da die Sicherheitsanordnungen rechtmässig waren, ist fraglich, ob die Unternehmen tatsächlich eine Entschädigung erhalten werden.
Während der Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock wurden umfangreiche Sicherheitsmassnahmen getroffen, darunter die Abriegelung des gesamten Berges sowie die Sperrung grosser Teile des Luftraums über der Zentralschweiz. Dies führte dazu, dass einige Unternehmen ihren Betrieb einstellen mussten oder Einbussen verzeichneten. Die Sicherheit der hochrangigen Gäste stand im Vordergrund, was zu den getroffenen Massnahmen führte.
Es bleibt abzuwarten, wie der Kanton Nidwalden auf die Gesuche der betroffenen Unternehmen reagieren wird und ob eine Entschädigung gezahlt wird. Die finanziellen Folgen der Friedenskonferenz könnten somit für den Kanton teurer werden, als zunächst angenommen. Die Unternehmen fordern Gerechtigkeit und möchten nicht für Verluste haftbar gemacht werden, die sie nicht selbst zu verantworten haben. Es bleibt zu hoffen, dass eine faire Lösung gefunden wird, die sowohl die Interessen der Unternehmen als auch die Sicherheitsbelange des Kantons berücksichtigt.