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Lehrer müssen neuen Strafregisterauszug vorlegen

MitarbeiterVon MitarbeiterSeptember 29, 20240 AnsichtenKeine Kommentare2 Min gelesen
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Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiges Anliegen für den Regierungsrat, weshalb neue Regelungen für Lehrpersonen eingeführt werden sollen. Die Luzerner SVP-Kantonsrätin Barbara Lang fordert, dass Lehrer vor der Anstellung einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister vorlegen müssen, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Diese Forderungen werden vom Regierungsrat teilweise unterstützt.

Aufgrund des Lehrermangels treten vermehrt Personen aus verschiedenen Bereichen in Lehr- und Betreuungsberufe ein. Barbara Lang fordert eine strengere Kontrolle des Personals, um Kinder vor möglichen Gefahren zu schützen. Sie verlangt, dass Lehr- und Betreuungspersonen im Kanton Luzern einen Sonderprivatauszug vor der Anstellung einreichen müssen, um über mögliche Einschränkungen informiert zu werden, die zum Schutz von Minderjährigen oder anderen schutzbedürftigen Personen verhängt wurden.

Der Regierungsrat befürwortet die Forderungen von Barbara Lang teilweise und weist darauf hin, dass Bewerberinnen für Betreuungsberufe bereits heute einen Sonderprivatauszug vor der Anstellung vorlegen müssen. Für Lehrer gelten jedoch andere Regeln, bei denen vor der Anstellung in der Regel nur Referenzen und Lebensläufe überprüft werden. Der Regierungsrat möchte jedoch vor jeder Neuanstellung sowohl einen Privatauszug als auch einen Sonderprivatauszug einfordern, um den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.

Allerdings ist die Regierung der Meinung, dass es während der Anstellungsdauer unwahrscheinlich ist, dass eine Schule nicht über ein Strafverfahren gegen einen Lehrer informiert würde. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, das Bildungs- und Kulturdepartement zu informieren, wenn ein Lehrer ein laufendes Strafverfahren hat, welches seinen Beruf beeinträchtigen könnte. Daher erscheint es sinnlos, bereits angestellte Personen dazu zu zwingen, einen Sonderprivatauszug vorzulegen.

Der Regierungsrat schlägt vor, die Motion von Barbara Lang als Postulat teilweise anzunehmen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Es bleibt abzuwarten, ob die neuen Regelungen die Sicherheit der Schüler im Kanton Luzern gewährleisten können.

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