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Home»Uncategorized»Haben Bauarbeiter einen Mitarbeiter in einen Schacht gestoßen?
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Haben Bauarbeiter einen Mitarbeiter in einen Schacht gestoßen?

MitarbeiterBy MitarbeiterSeptember 3, 20240 ViewsKeine Kommentare2 Mins Read
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Ein 37-jähriger Mann steht vor dem Luzerner Kriminalgericht, weil er beschuldigt wird, einen Kollegen auf einer Baustelle in Eich in einen Schacht gestoßen zu haben. Der Vorfall ereignete sich im September 2022, als der Mann seinem Kollegen, einem Kranführer, auf der Baustelle half. Bei seiner Rückkehr soll er dem Kollegen einen Tritt gegen das Gesäß versetzt haben, wodurch dieser in den Schacht stürzte und sich verletzte. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und einen Landesverweis für den Beschuldigten.

Der Vorfall auf der Baustelle in Eich führte dazu, dass das Opfer mit Verletzungen an Arm, Unterschenkel und Niere ins Krankenhaus gebracht wurde. Der Beschuldigte gibt zu, den Tritt in das Gesäß des Opfers gesetzt zu haben, bestreitet jedoch die Absicht, jemanden zu verletzen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm jedoch vor, den Sturz des Opfers in den Schacht in Kauf genommen zu haben, was zu schweren Verletzungen oder sogar zum Tod hätte führen können.

Der Prozess vor dem Luzerner Kriminalgericht wird mit Spannung verfolgt, da es um den Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung geht. Der Beschuldigte muss sich gegen die Anschuldigungen verteidigen und hat bisher betont, dass er nicht die Absicht hatte, jemanden zu verletzen. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht das Urteil fällt und ob der Beschuldigte die geforderte Strafe von sieben Jahren Freiheitsentzug und einem Landesverweis von 12 Jahren erhalten wird.

Die Details des Vorfalls auf der Baustelle und die Folgen für das Opfer verdeutlichen die Ernsthaftigkeit des Falls. Der Beschuldigte muss sich nun vor Gericht verantworten und darlegen, ob sein Handeln tatsächlich nur ein unglücklicher Vorfall war oder ob es sich um eine geplante Tat handelte. Die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer langen Freiheitsstrafe zeigt, wie ernst der Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung genommen wird.

Die Öffentlichkeit verfolgt gespannt den Verlauf des Prozesses und wartet auf das Urteil des Luzerner Kriminalgerichts. Die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und einem Landesverweis für den Beschuldigten zeigt die Ernsthaftigkeit des Vorwurfs. Es bleibt nun abzuwarten, wie das Gericht den Fall bewerten wird und ob der Beschuldigte für seine Handlungen zur Verantwortung gezogen wird.

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