Tempo 30 und eine Begegnungszone sollen das Schönenbühlquartier sicherer machen. Die Gemeinde Unterägeri plant die Einführung von Tempo 30 im Schönenbühl-Quartier, um die Sicherheit für die Bewohner zu erhöhen. Gegner dieser Massnahme argumentieren jedoch, dass die Temporeduktion die Gefahr sogar noch erhöhen könnte. Sie befürchten, dass Autofahrer dazu neigen könnten, die Geschwindigkeitsgrenze auszuloten, was zu einer unsicheren Situation in einem Quartier führen könnte, in dem viele Kinder unterwegs sind.

Das Zuger Verwaltungsgericht hat kürzlich zwei Beschwerden gegen die Einführung von Tempo 30 im Schönenbühl-Quartier behandelt. Die Beschwerdeführer argumentieren, dass Tempo 30 noch gefährlicher sein könnte als Tempo 50, da Autofahrer möglicherweise nicht angemessen auf die Geschwindigkeit achten würden. Sie fordern sogar ein Fahrverbot im Bereich des Fischmattwegs, das jedoch bisher nicht umgesetzt wurde.

Die Gemeinde Unterägeri und die Zuger Sicherheitsdirektion hingegen halten die Einführung von Tempo 30 im Schönenbühl-Quartier für notwendig. Sie sind der Meinung, dass die Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Kinder eine Geschwindigkeitsreduktion rechtfertigen. Das Verwaltungsgericht hat diese Argumente unterstützt und die Beschwerden abgewiesen, da die angefochtenen Verkehrsanordnungen das öffentliche Interesse an einem erhöhten Schutz des Langsamverkehrs befriedigen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig, und die Einführung von Tempo 30 im Unterägerer Quartier kann somit umgesetzt werden. Trotz der Bedenken einiger Anwohner sieht das Gericht die Geschwindigkeitsreduktion als geeignete Massnahme an, um die Sicherheit im Quartier zu verbessern. Die Einführung einer Begegnungszone soll zusätzlich zur Temporeduktion dazu beitragen, das Quartier sicherer zu gestalten und den Bedürfnissen der Bewohner gerecht zu werden.

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