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Startseite»Uncategorized»Das Abstimmungs-Chaos in Luzern geht weiter
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Das Abstimmungs-Chaos in Luzern geht weiter

MitarbeiterVon MitarbeiterSeptember 16, 20240 AnsichtenKeine Kommentare2 Min gelesen
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Die Luzerner SP erhebt schwere Vorwürfe gegen die Regierung des Kantons Luzern. Konkret geht es um die Steuergesetzrevision, bei der die SP der Regierung vorwirft, Informationen über Steuerausfälle und OECD-Gelder zurückgehalten zu haben. Die Partei hat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht, die von der Regierung abgewiesen wurde. Die SP zieht diesen Entscheid weiter und bringt die Beschwerde vor das Bundesgericht.

Die Abstimmungsbotschaft zur Steuergesetzrevision wurde von der Luzerner SP als einseitig und intransparent kritisiert. Die Regierung soll zudem den Hinweis unterschlagen haben, dass die Steuersenkungen vor allem juristische Personen entlasten würden. Die SP war sich nicht sicher, ob die Abstimmung wie geplant am 22. September stattfinden würde. Die Regierung jedoch betonte, dass die Informationen zur Abstimmung klar, sachlich und ausgewogen seien und wies die Einsprache der SP ab.

Trotz der Ablehnung durch die Regierung gibt die Luzerner SP nicht auf. Sie hält an der Stimmrechtsbeschwerde fest und bringt den Fall vor das Bundesgericht. Die Partei kritisiert weiterhin die Darstellung der Pro- und Kontra-Argumente in den Abstimmungsunterlagen und zweifelt an der Transparenz bezüglich der tatsächlichen Steuerausfälle und der Verwendung der OECD-Steuermehrerträge.

Die SP stellt die Frage in den Raum, ob die Regierung die richtige Instanz ist, um über Beschwerden bezüglich ihrer eigenen Entscheide zu urteilen. Parteipräsident David Roth weist darauf hin, dass diese Regelung aus rechtsstaatlicher Perspektive fragwürdig sein könnte. Die SP wird sich in den kommenden Wochen intensiver mit dieser Frage auseinandersetzen und prüfen, ob Änderungen notwendig sind.

Trotz der Stimmrechtsbeschwerde wird die Abstimmung wie geplant am 22. September stattfinden. Eine Stimmrechtsbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung, daher wird das Abstimmungsergebnis nicht verzögert. Sollte das Bundesgericht die Abstimmung für ungültig erklären, müsste diese wiederholt werden. Es ist jedoch äußerst selten, dass eine Volksabstimmung auf eidgenössischer Ebene aufgehoben wird.

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