Hünenberg plant große Investitionen im Gewerbegebiet Bösch, doch viele Eigentümer fordern einen Marschhalt. Die Gemeinde blockt ihre Vorschläge ab. Nun droht ein Rechtsstreit. Eine Gruppe von Eigentümern im Arbeitsgebiet Bösch läuft gegen die Pläne der Gemeinde Hünenberg Sturm. Diese will das Gebiet neu erschließen und so als Arbeitsort der Zukunft attraktiv machen. Aus 3000 Arbeitsplätzen sollen 6000 werden. Dafür braucht sie auch Land von Privaten. Diese haben inzwischen Anwälte eingeschaltet – es droht ein Rechtsstreit.
In ihrer neuen Ortsplanung macht die Gemeinde Hünenberg privates Land in der Arbeitszone zur Verkehrszone. Dort, an der Mittelachse, und später auch an der Ringstrasse, sollen Trottoirs entstehen und Grünstreifen. Auch Baulinien hat die Gemeinde durch Privatland gezogen. Die Mitglieder des Vereins IG Eigentümer Bösch sprechen von einer „Enteignung“. Die Ziele der Gemeinde für das Gewerbegebiet seien „zu radikal“. Sie verlangen per Motion, dass die Planung des Bösch-Areals von der Ortsplanung „ausgenommen und nachgelagert“ behandelt werde. Außerdem sollen die Hünenberger getrennt darüber abstimmen können.
Über die Motion entscheiden soll die nächste Gemeindeversammlung im Dezember. Dann werden die Hünenberger nämlich auch über den Baukredit für die erste Etappe im Bösch abstimmen. Ende vergangener Woche hat die Gemeinde Hünenberg den Eigentümern geantwortet. Und mitgeteilt, dass ihre Motion „teilweise ungültig“ sei. In dem Brief, der vorliegt, argumentiert der Gemeinderat juristisch recht spitzfindig. Ob das Gebiet Bösch aus der Ortsplanung, die im Mai 2025 vors Volk kommt, ausgesondert wird, liege tatsächlich in der Kompetenz der Einwohnergemeindeversammlung. Das „Ob“ sage aber nichts über das „Wann“ aus. Wann ein Gebiet behandelt werde, „nachgelagert“ zum Beispiel, entscheide der Gemeinderat.
Dass die Gemeinde dem Verein vorschlägt, den Vorstoss zurückzuziehen, schlägt dieser mit klaren Worten aus. In seiner Stellungnahme, die exklusiv vorliegt, schreiben die Eigentümer: „An der Motion wird festgehalten.“ Die Argumentation der Hünenberger Regierung finde im Gemeindegesetz „keine Stütze“, schreibt der Verein. „Eine Kompetenz im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision ergibt sich nicht; auch nicht für die Festlegung des Zeitpunkts.“ Die Hünenberger an der Gemeindeversammlung hätten darüber das Sagen.
Sollte die Gemeinde Hünenberg an der Ungültigerklärung festhalten, verlangt der Verein zudem einen „anfechtbaren Entscheid“. Sprich: ein Dokument der Gemeinde, gegen das die Eigentümer gerichtlich vorgehen können. Es droht ein Rechtsstreit. Und wofür das alles? Kommt es im Bösch tatsächlich zur Enteignung? Gegenüber zentralplus erklärte die Gemeinde Hünenberg, dass Enteignungen nicht vorgesehen seien. Wenn sich Eigentümer gegen die Landabgabe wehren, sind Enteignungen aber juristisch durchaus möglich. Unbeantwortet ließ die Gemeinde zudem die Frage, ob Hünenberg die beiden Eigentümer, die in der ersten Bauetappe Land verlieren, finanziell entschädigt.