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Home»Uncategorized»Haben Betroffene eine fehlerhafte Motion eingereicht?
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Haben Betroffene eine fehlerhafte Motion eingereicht?

MitarbeiterBy MitarbeiterOktober 4, 20240 ViewsKeine Kommentare2 Mins Read
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Die Gewerbezone Bösch in Hünenberg sorgt derzeit für politische Diskussionen. Die Gemeinde plant, das Areal weiterzuentwickeln, benötigt jedoch Land, das in Privatbesitz ist. Einige Landbesitzer haben daher eine Motion eingereicht, um das Bösch aus der laufenden Ortsplanungsrevision herauszunehmen und separat darüber abstimmen zu lassen. Der Gemeinderat von Hünenberg beabsichtigt jedoch, die Motion für ungültig zu erklären, da sie rechtliche Unstimmigkeiten aufweist und die Bestimmung des Zeitpunktes der Ortsplanungsrevision nicht Sache der Stimmbevölkerung ist.

Die Forderung der Motion steht laut Gemeinderat in Konflikt mit dem Raumplanungsgesetz des Bundes und übersteigt die Entscheidungskompetenz der Stimmbevölkerung. Die Gemeinde plant, am 9. Dezember eine Gemeindeversammlung abzuhalten, bei der die Einwohnerinnen über einen Baukredit von 2,9 Millionen Franken für die erste Etappe des Betriebs- und Gestaltungskonzepts des Areals Bösch abstimmen werden. Wenn alles nach Plan verläuft, könnten im nächsten Sommer die ersten Bauarbeiten beginnen.

Die Diskussion um das Arbeitsgebiet Bösch in Hünenberg geht weiter. Die Gemeinde strebt eine Weiterentwicklung des Areals an, um es wirtschaftlich zu nutzen. Dies stößt jedoch bei einigen privaten Landbesitzern auf Widerstand, die Enteignungen fürchten. Aus diesem Grund haben sie eine Motion eingereicht, um das Bösch aus der Ortsplanungsrevision herauszunehmen und separat darüber abstimmen zu lassen. Der Gemeinderat von Hünenberg plant jedoch, die Motion für ungültig zu erklären, da sie rechtliche Unstimmigkeiten aufweist und die Kompetenzen überschreitet.

Die Gemeinde Hünenberg möchte das Arbeitsgebiet Bösch weiterentwickeln, um es für gewerbliche Zwecke zu nutzen. Dafür werden finanzielle Mittel benötigt, die durch einen Baukredit von 2,9 Millionen Franken bereitgestellt werden sollen. Die Einwohnerinnen werden bei einer geplanten Gemeindeversammlung über diesen Kredit abstimmen, um das Betriebs- und Gestaltungskonzept des Areals voranzutreiben. Die Entscheidung über die Zukunft des Bösch und die Entwicklung des Arbeitsgebiets liegt somit in den Händen der Hünenbergerinnen.

Die Motion der IG Arbeitsgebiet Bösch hat Diskussionen in Hünenberg ausgelöst, da sie die laufende Ortsplanungsrevision und die Pläne für das Arbeitsgebiet trennen und separat abstimmen lassen möchte. Der Gemeinderat betrachtet die Forderung als rechtlich nicht durchführbar und beabsichtigt, sie für ungültig zu erklären. Die Stimmbevölkerung soll laut Gemeinderat nicht über den Zeitpunkt der Ortsplanungsrevision entscheiden, was einen Konflikt mit dem Raumplanungsgesetz des Bundes darstellt. Die geplante Gemeindeversammlung am 9. Dezember wird wichtige Entscheidungen über die Zukunft des Arbeitsgebiets Bösch treffen.

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