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Home»Uncategorized»Reinigungskräfte in Zug abgeschoben | zentralplus
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Reinigungskräfte in Zug abgeschoben | zentralplus

MitarbeiterBy MitarbeiterSeptember 5, 20240 ViewsKeine Kommentare2 Mins Read
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Die Zuger Polizei hat vier Frauen und die Geschäftsführerin eines Reinigungsunternehmens festgenommen, da die Frauen ohne Bewilligung in der Schweiz gearbeitet haben und sich illegal im Land aufgehalten haben. Bei einer gezielten Kontrolle in Zug wurden die Frauen bei Reinigungsarbeiten entdeckt, ohne die erforderliche Arbeitsbewilligung zu besitzen. Alle Frauen waren serbische Staatsbürgerinnen im Alter zwischen 34 und 57 Jahren und wurden festgenommen.

Nach der Kontrolle wurden die vier Reinigungsmitarbeiterinnen vom Schnellrichter verurteilt und aus der Schweiz ausgewiesen. Sie erhielten zudem ein Einreiseverbot für die nächsten zwei Jahre für die Schweiz und die Schengener Staaten. Die Geschäftsführerin des Unternehmens, die auch eine serbische Staatsangehörige ist, wird wegen des Verdachts angezeigt, zwischen Juli 2023 und August 2024 mehrere Personen illegal in der Schweiz beschäftigt und ihnen eine illegale Ein- und Ausreise ermöglicht zu haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Schweiz ernsthaft geahndet werden. Die Strafverfolgungsbehörden in Zug sind aktiv in der Bekämpfung dieser deliktischen Handlungen und führen regelmäßige Kontrollen durch, um Verstöße aufzudecken. Es liegt in der Verantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden über die erforderlichen Arbeitsbewilligungen verfügen, um illegale Beschäftigung zu vermeiden.

Es ist entscheidend, dass Personen, die in der Schweiz arbeiten möchten, die erforderlichen Bewilligungen und Visa beantragen, um legal im Land zu arbeiten. Schwarze Arbeit gefährdet nicht nur die Existenzgrundlage legal arbeitender Personen, sondern kann auch zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen für alle Beteiligten führen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften ist von entscheidender Bedeutung, um sowohl die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu schützen.

Die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Migrationsämtern ist entscheidend, um illegale Beschäftigung und Aufenthalte zu bekämpfen und zu verhindern. Durch Informationen, Kontrollen und gezielte Aktionen können Verstöße frühzeitig erkannt und geahndet werden. Dies trägt dazu bei, die Integrität des Arbeitsmarktes zu wahren und faire Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten sicherzustellen.

Es ist ratsam, dass Unternehmen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber regelmäßige Überprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden über die erforderlichen Bewilligungen verfügen und um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Die konsequente Einhaltung der Gesetze dient dem Schutz aller Beteiligten und trägt zur Sicherung eines fairen und geregelten Arbeitsmarktes in der Schweiz bei. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben langfristig negative Auswirkungen und sollten konsequent bekämpft werden.

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